Mietrecht

Das Mietrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es hauptsächlich durch die Rechtsprechung - insbesondere durch Grundsatzurteile des BGH - bestimmt wird. Wichtig ist daher, stets die Rechtsprechung zu verfolgen.

 

Typische Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gibt es hauptsächlich über Mängel in der Wohnung, oder aber um die Richtigkeit von Betriebskostenabrechnungen. Auch Streitereien über die Wirksamkeit von Kündigungen und Mieterhöhungen häufen sich.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Aufsetzen von Gewerberaum- und Wohnungsmietverträgen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Durchsetzung der Ansprüche der Mieter bei Mängel ind Wohnung und Verteidigung bei Kündigungen und Mieterhöhungen
  • Durchsetzung der Ansprüche der Vermieter bei unberechtigter Mietminderung
  • Beratung bei gelanten Kündigungen  

 

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ähnlich wie das Mietrecht in nur wenigen gesetzlichen Bestimmungen im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Auch hier wird das Rechtsgebiet hauptsächlich durch die Rechtsprechung gebildet.

 

Bereits schon bei der Gründung von Wohnungseigentum kann es zu Streitereien unter den potentiellen Wohnungseigentümern kommen und zwar in Bezug auf die Regelungen in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Es kommt auch immer wieder zu Auseinandersetzungen während des Bestehens der Gemeinschaft und zwar in Bezug auf Jahresabrechnungen oder auch andere Beschlüsse, wie jene zu Sonderumlage oder bauliche Maßnahmen. 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Erstellen von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Betreuung bei Gründung einer Wohnungseigentumgemeinschaft, oder beim Erwerb von Wohnungseigentum
  • Vertretung bei Beschlussanfechtungen
  • Überprüfung von Jahresabrechnungen

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